Für die Inanspruchnahme von PEP-Reisen bzw. Mitarbeiterreisevorteilen ist eine Registrierung erforderlich: |
- Nutzung des mitgeteilten Unternehmenscodes Ihres Arbeitgebers bei der Registrierung
- Oder Registrierung mit der E-Mailadresse des touristischen Unternehmens
- Oder Bestätigung des touristischen Arbeitgebers auf dessen Firmenbriefbogen
- Oder Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer freien Reise-Vertriebsgesellschaft
- Oder DRV/ASR- Ausweis
- Oder Firmenausweis des touristischen Arbeitgebers
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Die Angebote sind nur dem geschlossenen Nutzerkreis aus der Touristik vorbehalten. Unsere Kooperationspartner erlauben eine Nichttouristische-Begleitperson und bei Familien auch Kinder.
Mitarbeiter der nachfolgenden Touristik-Segmente haben die Berechtigung die Mitarbeiterreisevorteile/PEP´s zu buchen: |
- Airlines
- Hotels
- Kreuzfahrtreedereien
- Autovermietungen
- Bahnunternehmen
- Firmenreisestellen
- Messegesellschaften
- Cargounternehmen,
- Flugsicherung
- Airportbetreibergesellschaften
- Busreiseveranstalter
- touristische Verbände
- Tour. Werbe- und Marketing/PR-Agenturen
- Fremdenverkehrsbüros und Kurverwaltungen
- Reiseversicherungen
- Internet-Reiseportale
- Fährgesellschaften
- Freizeitparks- und Musicalhäuser
- Duty Free-Mitarbeiter
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